Montag, 26. Oktober 2015

Richtlinie Breitbandausbau 22.10.2015

Hier ist die aktuelle Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015" :

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerderrichtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile

P.S.

 In dieser Richtlinie steht unter Punkt 3.1

Gegenstand der Förderung Wirtschaftlichkeitslückenförderung:

"Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei
privat wirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr.1 dieser Richtlinie schließen. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs,für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren."

Zur Info :

In dem Interessenbekundungsverfahren Bilshausen in 2012 ist z.B. die Deutsche Telekom AG zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke von einem Zeitraum von 5 Jahren ausgegangen.

Durch den jetzt vorgeschriebenen Zeitraum von 7 Jahren sollte  sich die Wirtschaftlichkeitslücke erheblich reduzieren.

In der heutigen Zeit werden eigene Breitbandnetze der Kommunen schon über einen Zeitraum von 20 Jahren an die Deusche Telekom AG vermietet, da gibt es dann sicherlich keine Wirtschaftlichkeitslücke mehr.

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