Montag, 26. Oktober 2015

Richtlinie Breitbandausbau 22.10.2015

Hier ist die aktuelle Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015" :

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerderrichtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile

P.S.

 In dieser Richtlinie steht unter Punkt 3.1

Gegenstand der Förderung Wirtschaftlichkeitslückenförderung:

"Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei
privat wirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr.1 dieser Richtlinie schließen. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs,für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren."

Zur Info :

In dem Interessenbekundungsverfahren Bilshausen in 2012 ist z.B. die Deutsche Telekom AG zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke von einem Zeitraum von 5 Jahren ausgegangen.

Durch den jetzt vorgeschriebenen Zeitraum von 7 Jahren sollte  sich die Wirtschaftlichkeitslücke erheblich reduzieren.

In der heutigen Zeit werden eigene Breitbandnetze der Kommunen schon über einen Zeitraum von 20 Jahren an die Deusche Telekom AG vermietet, da gibt es dann sicherlich keine Wirtschaftlichkeitslücke mehr.

Freitag, 23. Oktober 2015

Anfrage BMVI - NGA Rahmenregelung - Bilshausen ca. 3 Mbit/s

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2015 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Thema Breitbandausbau. Als zuständiges Kompetenzzentrum übernimmt das Breitbandbüro des Bundes gern die Beantwortung Ihrer Fragen.
Die Breitbandversorgung wird in Europa im Wettbewerb durch die im Telekommunikationsmarkt tätigen Netzbetreiber sichergestellt. Diese stehen seit einigen Jahren vor der Herausforderung die zunehmend veraltete Netzinfrastruktur durch breitbandige Hochleistungsnetze zu ersetzen. Es ist Aufgabe des Bundes, hierfür den geeigneten Rechtsrahmen bereit zu stellen, um eine angemessene und ausreichende Versorgung der Bevölkerung zu erreichen. Aufgrund der Bedeutung digitaler Infrastrukturen in der heutigen Informationsgesellschaft ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.
Diese ehrgeizige Zielsetzung geht weit über den verfassungsmäßigen Grundversorgungsauftrag des Art. 87f GG hinaus. Da deshalb eine Ausbauverpflichtung der Netzbetreiber nicht in Frage kommt, ist es vordringliches Ziel der Bundesregierung, entsprechende Ausbauanreize zu setzen. Hierfür unterstützt sie Maßnahmen zum Breitbandausbau insbesondere durch die Schaffung eines innovations- und investitionsfreundlichen Klimas für Unternehmen sowie durch beihilferechtliche Rahmenbedingungen zur Förderung von konkreten Ausbauvorhaben.
Die Frage, welche Art von Technologie zum Einsatz kommt und wie die Ausbauplanung vorangetrieben wird hängt vielfach von regionalen und örtlichen Faktoren ab. Eine direkte Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen zur Ausbauplanung vor Ort oder die regionale Umsetzung von Fördermaßnahmen in Verantwortung der Städte und Gemeinden erfolgt von Seiten der Bundesregierung nicht.
Eine Übersicht der an ihrem Wohnort zur Verfügung stehenden Technologien und Bandbreiten sowie der in der Region tätigen Anbieter bietet Ihnen der Breitbandatlas (www.breitbandatlas.de) Der Breitbandatlas bestätigt die eingeschränkte Verfügbarkeit von leitungsgebundenen Breitbandzugängen mit hohen Bandbreiten an Ihrem Wohnort. Ein entsprechender Bildschirmabzug ist dem Anhang dieser E-Mail beigefügt. Eine Recherche bei den vor Ort tätigen Anbietern hat für Ihre Adresse eine Verfügbarkeit von ca. 3 Mbit/s mit kabelgebundenen Technologien ergeben. Eine LTE-Versorgung mit höheren Bandbreiten ist jedoch an ihrem Wohnort verfügbar.
Für Gebiete, in denen eine hinreichende Breitbanderschließung über den Markt nicht erwartet werden kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Gefördert werden können insbesondere Aktivitäten zur Realisierung einer Breitbandversorgung bzw. eines lokalen Breitbandnetzes oder aber zur Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können.
Dementsprechend hat die EU-Kommission am 15. Juni 2015 eine NGA (Next Generation Access)-Rahmenregelung für Deutschland genehmigt,

(Link: http://www.breitband-niedersachsen.de/fileadmin/pdf/F%C3%B6rderkulisse/NGA-Rahmenregelung_Bund_Endfassung_SA.38438_NGA_Germany_commented_DE_version24042015.pdf)

die es ermöglichen soll, den Breitbandausbau durch ein unbürokratisches, technologieneutrales und wettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen. Mit der neuen Rahmenregelung, die einen Beihilferahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro umfasst, können deutschlandweit ohne zusätzliche Notifizierungsverfahren neben passiven Infrastrukturen auch ergänzende Maßnahmen gefördert werden, die zum wirtschaftlichen Betrieb eines NGA-Zugangsnetzes erforderlich sind oder auch Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen werden. Ferner sollen alle NGA-fähigen Technologien zur Förderung von NGA-Netzen einbezogen werden.
Zur Unterstützung länderseitiger Initiativen für den Breitbandausbau in bislang unterversorgten Gebieten legt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Förderprogramm für den Breitbandausbau auf und bündelt hierzu 1,4 Mrd. Euro aus dem Investitionspaket der Bundesregierung mit den Erlösen der abgeschlossenen Frequenzversteigerung für mobiles Breitband („Digitale Dividende II“). Mit im Rahmen der Vergabe von Funkfrequenzen einhergehenden Versorgungsauflagen wird die flächendeckende Erschließung insbesondere auf dem Land mit moderner LTE-Mobilfunktechnologie weiter vorangetrieben.
Ergänzt werden die Maßnahmen durch die Absicht der Bundesländer, ihre Anteile aus der Digitalen Dividende II für die Digitalisierung und vorrangig für den Breitbandausbau bereitzustellen. In der Gesamtschau wird sich für Städte und Gemeinden eine bedarfsgerechte Fortentwicklung und Ausweitung der Fördermöglichkeiten ergeben.
Ebenfalls trägt das Land Niedersachsen mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Programmen zum zügigen Ausbau von Hoch- und Höchstleistungsnetzen bei.  So intensiviert und baut das Bundesland die Informations- und Kommunikationsstruktur zur Unterstützung des Breitbandausbaus stetig aus. Darüber hinaus wird dem Breitbandausbau in Niedersachsen besonders Rechnung getragen, indem für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 ca. 120 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen vor allem der Förderung kommunaler Breitbandprojekte auf Landkreisebene. Desweitern wird das Land Niedersachsen weitere umfangreiche Finanzierungsquellen neben den Förderfonds erschließen, welche ebenfalls dem Ausbau von Hochleistungsbreitbandzugängen zugutekommen sollen. 
Für weitere Auskünfte zum Breitbandausbau in der Region und ergänzende Informationen zur Breitbandförderung empfehlen wir den Kontakt zum Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen. Die dort ansässigen Mitarbeiter informieren Kommunen, Netzbetreiber, Unternehmen und Bürger rund um das Thema Breitband in Niedersachsen und unterstützen Städte und Gemeinden beim Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen. Die Mitarbeiter dort können Ihnen auch einen aktuellen Überblick zum Breitbandausbau im Landkreis Göttingen im Rahmen der niedersächsischen Breitbandstrukturplanungen geben.
Ansprechpartner:
Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n)
Herr Peer Beyersdorff
Sachsenring 11
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel.: 04795 - 957-1150
Fax: 04795 – 957-4048
Eine alternative und auch kurzfristig an Ihrem Wohnort zu nutzende Technologie für den Breitbandausbau stellt die satellitengestützte Telekommunikationstechnologie dar. Breitbandverbindungen über Satellit bieten ausreichende Übertragungsgeschwindigkeiten und zeichnen sich durch eine hohe Verfügbarkeit aus. In Deutschland gibt es mehrere Anbieter, die Internet über Satellit zur Verfügung stellen. Anbei sende ich Ihnen unsere Informationsbroschüre zum Thema „Satellitengestützte Telekommunikationstechnologie“ mit detaillierten Informationen.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau und den verschiedenen Technologien erhalten Sie auf der Internetseite www.zukunft-breitband.de.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

i.A. Benjamin Beyer

Projektmanager
_________________________________________
Breitbandbüro des Bundes

Georgenstraße 24
D-10117 Berlin

T:   (0)30 6040406-0
F:   (0)30 6040406-40


P.S.
In der Rahmenrichtlinie

http://www.breitband-niedersachsen.de/fileadmin/pdf/F%C3%B6rderkulisse/NGA-Rahmenregelung_Bund_Endfassung_SA.38438_NGA_Germany_commented_DE_version24042015.pdf

 vom 15.06.2015 steht unter § 4 Abs.10 :

"Es besteht die Gefahr, dass eine bloße Bekundung eines Ausbauinteresses bzw. -vorhabens seitens eines privaten Investors die Einführung von Breitbanddiensten im Zielgebiet verzögert, wenn die Investition letztlich nicht getätigt wird, die staatlichen Maßnahmen aber gleichzeitig zurückgestellt wurden. Die Bewilligungsbehörde kann deshalb bestimmte Zusagen vom privaten Investor verlangen, bevor sie die öffentlichen Maßnahmen verschiebt. Mit diesen Zusagen sollte gewährleistet sein, dass in einem Zeitraum von drei Jahren oder innerhalb des für die geförderte Investition vorgesehenenlängeren Zeitraums erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden.Ferner kann die Bewilligungsbehörde vom Betreiber verlangen, die mit dem Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen vertraglich niederzulegen. Diese vertragliche Vereinbarung kann verschiedene „Meilensteine“ vorsehen, die innerhalb des Dreijahreszeitraums erreicht werden müssen (1), sowie eine Berichterstattung über die erzielten Fortschritte.Wird ein Meilenstein nicht erreicht, kann die Bewilligungsbehörde mit der Umsetzung der geplanten staatlichen Maßnahmen beginnen."
(1)
"Ein  Betreiber muss in diesem Zusammenhang  nachweisen, dass er innerhalb des Dreijahreszeitraums  einen wesentlichen Teil  des  betreffenden  Gebiets  erschließen  und einem  wesentlichen  Teil  der  Bevölkerung  den  Anschluss  an  das  NGA - Netz ermöglichen  wird.  Die ausbauwillige  öffentliche  Hand kann  von  jedem  Betreiber,  der  Interesse  am  Bau einer  eigenen  Infrastruktur im Zielgebiet bekundet, verlangen, ihr innerhalb von zwei Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen,  wie  Bankdarlehensverträge,  und  einen  ausführlichen  Zeitplan  für  den  Netzausbau  vorzulegen. Zusätzlich  müssen die Investitionen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die meisten für die Projektumsetzung erforderlichen Wegerechte erteiltworden sein. Weitere Projektmeilensteine können jeweils für Zeiträume von sechs Monaten vereinbart werden."


Zur Info :

Bei den bisherigen Bundesrahmenregelungen konnte die Deutsche Telekom AG allein durch eine vage Ankündigung, man plane z.B. bis 2018 bestimmte relevante Punkte um bzw.in Bilshausen selbst auszubauen, die Breitband Ausbaupläne des Landkreises Göttingen in Eigenregie blockieren und der Landkreis Göttingen darf dann keine eigenen Maßnahmen zum Breitbandausbau in Bilshausen mehr durchführen.

Wenn die Deutsche Telekom AG 2018 dann aber sagt, wir bauen Bilshausen doch nicht aus, es ist uns zu teuer, dann war die Ausbauplanung des Landkreises Göttingen für 3 Jahre auf Eis gelegt!

Das soll jetzt der § 10 Abs. 4 der Bundesrahmenregelung 2015 verhindern.


Sonntag, 18. Oktober 2015

Weitere Orte in Niedersachsen werden mit Glasfaser ausgebaut !

Auf dem Weg zum FTTH - Netz :
Breitband - Projekt 29646 Bispingen Landkreis Soltau - Fallingbostel :

Als FTTH (engl. Fibre To THE HOME ) bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern ( Glasfasern ) von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers.

Wird Bilshausen jemals an das Glasfasernetz angeschlossen ?