Hier ist die aktuelle Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015" :
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerderrichtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile
P.S.
In dieser Richtlinie steht unter Punkt 3.1
Gegenstand der Förderung Wirtschaftlichkeitslückenförderung:
"Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei
privat wirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr.1 dieser Richtlinie schließen. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs,für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren."
Zur Info :
In dem Interessenbekundungsverfahren Bilshausen in 2012 ist z.B. die Deutsche Telekom AG zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke von einem Zeitraum von 5 Jahren ausgegangen.
Durch den jetzt vorgeschriebenen Zeitraum von 7 Jahren sollte sich die Wirtschaftlichkeitslücke erheblich reduzieren.
In der heutigen Zeit werden eigene Breitbandnetze der Kommunen schon über einen Zeitraum von 20 Jahren an die Deusche Telekom AG vermietet, da gibt es dann sicherlich keine Wirtschaftlichkeitslücke mehr.
KEIN DSL-AUSBAU IN BILSHAUSEN Das zweitgrößte Dorf in der SG Gieboldehausen soll nicht mit Breitband-DSL versorgt werden. Das Projekt B-21 ist ein Zusammenschluss von Bilshäuser DSL Nutzern, die einen DSL Ausbau erreichen wollen.
Montag, 26. Oktober 2015
Sonntag, 25. Oktober 2015
Breitbandausbau im ländlichen Raum
Hier ist ein interessanter Link zum Breitbandausbau:
http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/themen/breitband/akteure-projekte/konzepte-erfahrungen/standpunkt-dr-kaack/
http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/themen/breitband/akteure-projekte/konzepte-erfahrungen/standpunkt-dr-kaack/
Freitag, 23. Oktober 2015
Anfrage BMVI - NGA Rahmenregelung - Bilshausen ca. 3 Mbit/s
Vielen
Dank für Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2015 an das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Thema Breitbandausbau. Als
zuständiges Kompetenzzentrum übernimmt
das Breitbandbüro des Bundes gern die Beantwortung Ihrer Fragen.
Die
Breitbandversorgung wird in Europa im Wettbewerb durch die im
Telekommunikationsmarkt tätigen Netzbetreiber sichergestellt. Diese
stehen seit einigen Jahren vor der Herausforderung die zunehmend
veraltete Netzinfrastruktur durch breitbandige Hochleistungsnetze zu
ersetzen. Es ist Aufgabe des Bundes, hierfür den geeigneten Rechtsrahmen
bereit zu stellen, um eine angemessene und ausreichende Versorgung der
Bevölkerung zu erreichen. Aufgrund der Bedeutung
digitaler Infrastrukturen in der heutigen Informationsgesellschaft ist
es erklärtes Ziel der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende
Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.
Diese
ehrgeizige Zielsetzung geht weit über den verfassungsmäßigen
Grundversorgungsauftrag des Art. 87f GG hinaus. Da deshalb eine
Ausbauverpflichtung der Netzbetreiber nicht in Frage kommt,
ist es vordringliches Ziel der Bundesregierung, entsprechende
Ausbauanreize zu setzen. Hierfür unterstützt sie Maßnahmen zum
Breitbandausbau insbesondere durch die Schaffung eines innovations- und
investitionsfreundlichen Klimas für Unternehmen sowie durch
beihilferechtliche Rahmenbedingungen zur Förderung von konkreten
Ausbauvorhaben.
Die
Frage, welche Art von Technologie zum Einsatz kommt und wie die
Ausbauplanung vorangetrieben wird hängt vielfach von regionalen und
örtlichen Faktoren ab. Eine direkte Einflussnahme auf
unternehmerische Entscheidungen zur Ausbauplanung vor Ort oder die
regionale Umsetzung von Fördermaßnahmen in Verantwortung der Städte und
Gemeinden erfolgt von Seiten der Bundesregierung nicht.
Eine
Übersicht der an ihrem Wohnort zur Verfügung stehenden Technologien und
Bandbreiten sowie der in der Region tätigen Anbieter bietet Ihnen der
Breitbandatlas (www.breitbandatlas.de)
Der Breitbandatlas bestätigt die eingeschränkte Verfügbarkeit von
leitungsgebundenen Breitbandzugängen mit hohen Bandbreiten an Ihrem
Wohnort. Ein entsprechender Bildschirmabzug ist dem Anhang dieser E-Mail
beigefügt. Eine Recherche bei den vor Ort tätigen
Anbietern hat für Ihre Adresse eine Verfügbarkeit von ca. 3 Mbit/s mit
kabelgebundenen Technologien ergeben. Eine LTE-Versorgung mit höheren
Bandbreiten ist jedoch an ihrem Wohnort verfügbar.
Für
Gebiete, in denen eine hinreichende Breitbanderschließung über den Markt
nicht erwartet werden kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
Fördermittel zu beantragen. Gefördert werden können
insbesondere Aktivitäten zur Realisierung einer Breitbandversorgung
bzw. eines lokalen Breitbandnetzes oder aber zur Verlegung von
Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können.
Dementsprechend
hat die EU-Kommission am 15. Juni 2015 eine NGA (Next Generation
Access)-Rahmenregelung für Deutschland genehmigt,
(Link: http://www.breitband-niedersachsen.de/fileadmin/pdf/F%C3%B6rderkulisse/NGA-Rahmenregelung_Bund_Endfassung_SA.38438_NGA_Germany_commented_DE_version24042015.pdf)
die es ermöglichen soll, den Breitbandausbau durch ein unbürokratisches, technologieneutrales und wettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen. Mit der neuen Rahmenregelung, die einen Beihilferahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro umfasst, können deutschlandweit ohne zusätzliche Notifizierungsverfahren neben passiven Infrastrukturen auch ergänzende Maßnahmen gefördert werden, die zum wirtschaftlichen Betrieb eines NGA-Zugangsnetzes erforderlich sind oder auch Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen werden. Ferner sollen alle NGA-fähigen Technologien zur Förderung von NGA-Netzen einbezogen werden.
(Link: http://www.breitband-niedersachsen.de/fileadmin/pdf/F%C3%B6rderkulisse/NGA-Rahmenregelung_Bund_Endfassung_SA.38438_NGA_Germany_commented_DE_version24042015.pdf)
die es ermöglichen soll, den Breitbandausbau durch ein unbürokratisches, technologieneutrales und wettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen. Mit der neuen Rahmenregelung, die einen Beihilferahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro umfasst, können deutschlandweit ohne zusätzliche Notifizierungsverfahren neben passiven Infrastrukturen auch ergänzende Maßnahmen gefördert werden, die zum wirtschaftlichen Betrieb eines NGA-Zugangsnetzes erforderlich sind oder auch Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen werden. Ferner sollen alle NGA-fähigen Technologien zur Förderung von NGA-Netzen einbezogen werden.
Zur
Unterstützung länderseitiger Initiativen für den Breitbandausbau in
bislang unterversorgten Gebieten legt das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Förderprogramm
für den Breitbandausbau auf und bündelt hierzu 1,4 Mrd. Euro aus dem
Investitionspaket der Bundesregierung mit den Erlösen der
abgeschlossenen Frequenzversteigerung für mobiles Breitband („Digitale
Dividende II“). Mit im Rahmen der Vergabe von Funkfrequenzen
einhergehenden Versorgungsauflagen wird die flächendeckende
Erschließung insbesondere auf dem Land mit moderner
LTE-Mobilfunktechnologie weiter vorangetrieben.
Ergänzt
werden die Maßnahmen durch die Absicht der Bundesländer, ihre Anteile
aus der Digitalen Dividende II für die Digitalisierung und vorrangig für
den Breitbandausbau bereitzustellen. In
der Gesamtschau wird sich für Städte und Gemeinden eine bedarfsgerechte
Fortentwicklung und Ausweitung der Fördermöglichkeiten ergeben.
Ebenfalls
trägt das Land Niedersachsen mit einer Vielzahl von Maßnahmen und
Programmen zum zügigen Ausbau von Hoch- und Höchstleistungsnetzen bei.
So intensiviert und baut das Bundesland die
Informations- und Kommunikationsstruktur zur Unterstützung des
Breitbandausbaus stetig aus. Darüber hinaus wird dem Breitbandausbau in
Niedersachsen besonders Rechnung getragen, indem für den Zeitraum bis
zum Jahr 2020 ca. 120 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel
bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen vor allem der Förderung
kommunaler Breitbandprojekte auf Landkreisebene. Desweitern wird das
Land Niedersachsen weitere umfangreiche Finanzierungsquellen neben den
Förderfonds erschließen, welche ebenfalls dem Ausbau
von Hochleistungsbreitbandzugängen zugutekommen sollen.
Für
weitere Auskünfte zum Breitbandausbau in der Region und ergänzende
Informationen zur Breitbandförderung empfehlen wir den Kontakt zum
Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen. Die dort
ansässigen Mitarbeiter informieren Kommunen, Netzbetreiber, Unternehmen
und Bürger rund um das Thema Breitband in Niedersachsen und
unterstützen Städte und Gemeinden beim Ausbau von
Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen. Die Mitarbeiter dort können
Ihnen
auch einen aktuellen Überblick zum Breitbandausbau im Landkreis
Göttingen im Rahmen der niedersächsischen Breitbandstrukturplanungen
geben.
Ansprechpartner:
Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n)
Herr Peer Beyersdorff
Sachsenring 11
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel.: 04795 - 957-1150
Fax: 04795 – 957-4048
E-Mail:
info@breitband-niedersachsen.de
Internet:
www.breitband-niedersachsen.de
Eine
alternative und auch kurzfristig an Ihrem Wohnort zu nutzende
Technologie für den Breitbandausbau stellt die satellitengestützte
Telekommunikationstechnologie dar. Breitbandverbindungen
über Satellit bieten ausreichende Übertragungsgeschwindigkeiten und
zeichnen sich durch eine hohe Verfügbarkeit aus. In Deutschland gibt es
mehrere Anbieter, die Internet über Satellit zur Verfügung stellen.
Anbei sende ich Ihnen unsere Informationsbroschüre
zum Thema „Satellitengestützte Telekommunikationstechnologie“ mit
detaillierten Informationen.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau und den verschiedenen Technologien erhalten Sie auf der Internetseite
www.zukunft-breitband.de.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Benjamin Beyer
Projektmanager
_________________________________________
Breitbandbüro des Bundes
Georgenstraße 24
D-10117 Berlin
T: (0)30 6040406-0
F: (0)30 6040406-40
P.S.
In der Rahmenrichtlinie
http://www.breitband-niedersachsen.de/fileadmin/pdf/F%C3%B6rderkulisse/NGA-Rahmenregelung_Bund_Endfassung_SA.38438_NGA_Germany_commented_DE_version24042015.pdf
vom 15.06.2015 steht unter § 4 Abs.10 :
"Es besteht die Gefahr, dass eine bloße Bekundung eines Ausbauinteresses bzw. -vorhabens seitens eines privaten Investors die Einführung von Breitbanddiensten im Zielgebiet verzögert, wenn die Investition letztlich nicht getätigt wird, die staatlichen Maßnahmen aber gleichzeitig zurückgestellt wurden. Die Bewilligungsbehörde kann deshalb bestimmte Zusagen vom privaten Investor verlangen, bevor sie die öffentlichen Maßnahmen verschiebt. Mit diesen Zusagen sollte gewährleistet sein, dass in einem Zeitraum von drei Jahren oder innerhalb des für die geförderte Investition vorgesehenenlängeren Zeitraums erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden.Ferner kann die Bewilligungsbehörde vom Betreiber verlangen, die mit dem Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen vertraglich niederzulegen. Diese vertragliche Vereinbarung kann verschiedene „Meilensteine“ vorsehen, die innerhalb des Dreijahreszeitraums erreicht werden müssen (1), sowie eine Berichterstattung über die erzielten Fortschritte.Wird ein Meilenstein nicht erreicht, kann die Bewilligungsbehörde mit der Umsetzung der geplanten staatlichen Maßnahmen beginnen."
(1)
"Ein Betreiber muss in diesem Zusammenhang nachweisen, dass er innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA - Netz ermöglichen wird. Die ausbauwillige öffentliche Hand kann von jedem Betreiber, der Interesse am Bau einer eigenen Infrastruktur im Zielgebiet bekundet, verlangen, ihr innerhalb von zwei Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen, wie Bankdarlehensverträge, und einen ausführlichen Zeitplan für den Netzausbau vorzulegen. Zusätzlich müssen die Investitionen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die meisten für die Projektumsetzung erforderlichen Wegerechte erteiltworden sein. Weitere Projektmeilensteine können jeweils für Zeiträume von sechs Monaten vereinbart werden."
Zur Info :
Bei den bisherigen Bundesrahmenregelungen konnte die Deutsche Telekom AG allein durch eine vage Ankündigung, man plane z.B. bis 2018 bestimmte relevante Punkte um bzw.in Bilshausen selbst auszubauen, die Breitband Ausbaupläne des Landkreises Göttingen in Eigenregie blockieren und der Landkreis Göttingen darf dann keine eigenen Maßnahmen zum Breitbandausbau in Bilshausen mehr durchführen.
Wenn die Deutsche Telekom AG 2018 dann aber sagt, wir bauen Bilshausen doch nicht aus, es ist uns zu teuer, dann war die Ausbauplanung des Landkreises Göttingen für 3 Jahre auf Eis gelegt!
Das soll jetzt der § 10 Abs. 4 der Bundesrahmenregelung 2015 verhindern.
Sonntag, 18. Oktober 2015
Weitere Orte in Niedersachsen werden mit Glasfaser ausgebaut !
Auf dem Weg zum FTTH - Netz :
Breitband - Projekt 29646 Bispingen Landkreis Soltau - Fallingbostel :
Als FTTH (engl. Fibre To THE HOME ) bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern ( Glasfasern ) von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers.
http://www.breitband-niedersachsen.de/index.php?id=587
https://www.bispingen.de/news/1/282123/nachrichten/spatenstich-in-h%C3%B6rpel-markiert-den-start-des-breitbandausbau-in-der-gemeinde-bispingen.html
https://www.bispingen.de/news/1/282123/nachrichten/spatenstich-in-h%C3%B6rpel-markiert-den-start-des-breitbandausbau-in-der-gemeinde-bispingen.html
Wird Bilshausen jemals an das Glasfasernetz angeschlossen ?
Abonnieren
Posts (Atom)